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   FG Niedersachsen, 19.12.2003 - 1 K 576/01   

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https://dejure.org/2003,12341
FG Niedersachsen, 19.12.2003 - 1 K 576/01 (https://dejure.org/2003,12341)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2003 - 1 K 576/01 (https://dejure.org/2003,12341)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - 1 K 576/01 (https://dejure.org/2003,12341)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anerkennung einer Verlustübernahmeverpflichtung bei fehlendem eigenbetrieblichen Interesse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 129 AO; § 4 Abs. 4 EStG
    Anerkennung einer Verlustübernahmevereinbarung; Übernahme der Anlaufverluste auf Grund der gesellschaftlichen Verhältnisse eines Mehrheitsgesellschafters; Verlustübernahme aus eigenbetrieblichem Interesse; Veranlassung der Verlustübernahme durch Interessen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4
    Verlustübernahme; Gesellschaft; Mehrheitsgesellschafter - Verpflichtung zur Übernahme von Verlusten einer anderen Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpflichtung zur Übernahme von Verlusten einer anderen Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung einer Verlustübernahmevereinbarung; Übernahme der Anlaufverluste auf Grund der gesellschaftlichen Verhältnisse eines Mehrheitsgesellschafters; Verlustübernahme aus eigenbetrieblichem Interesse; Veranlassung der Verlustübernahme durch Interessen eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 769
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.07.1984 - VIII R 304/81

    Übernimmt das Finanzamt einen Fehler des Steuerpflichtigen, der nicht aus der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2003 - 1 K 576/01
    Ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Sinne der Rechtsnorm liegen vor bei mechanischen Versehen wie Ablese- oder Übertragungsfehlern (BFH Urteil vom 24. Juli 1984 VIII R 304/81, BFHE 141, 485, BStBl. II 1984, 785).
  • BFH, 29.03.1985 - VI R 140/81

    Änderungsbescheid - Berichtigung - Offenbare Unrichtigkeit des Erstbescheids -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2003 - 1 K 576/01
    Fehler bei der Auslegung oder Nichtanwendung einer Rechtsnorm, Unterlassen einer rechtlichen Prüfung, unrichtige Tatsachenwürdigung oder Fehler, die auf mangelnder Sachaufklärung beruhen, schließen die Anwendung der Vorschrift aus (BFH Urteil vom 29. März 1985 VI R 140/81, BFHE 144, 118, BStBl. II 1985, 569).
  • BFH, 25.02.1992 - VII R 8/91

    Aufnahme eine nicht zuvor festgesetzten Erstattungsanspruchs in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2003 - 1 K 576/01
    Nicht erforderlich ist, dass der Fehler aus dem Steuerbescheid selbst ersichtlich ist; es genügt, wenn die Unrichtigkeit für einen unvoreingenommenen Dritten klar und eindeutig aus den Akten als offenbare Unrichtigkeit erkennbar ist (BFH Urteil vom 25. Juli 1992 VII R 8/91, BFHE 168, 6, BStBl. II 1992, 713).
  • BFH, 31.07.1975 - V R 121/73

    Auslegung - Umsatzsteuerveranlagung - Elektronische Datenverarbeitung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2003 - 1 K 576/01
    Die rein theoretische Möglichkeit, dass der Fehler auf rechtliche Überlegungen zurückgeht, hindert die Fehlerberichtigung allerdings noch nicht (BFH Urteil vom 31. Juli 1975 V R 121/73, BFHE 116, 452, BStBl. II 1975, 868).
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